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BaFin – Verwendung von ESMA-Leitlinien
von admin

Die BaFin wendet zum 7. Februar 2022 die deutsche Fassung von Leitlinien zur Referenzwerte-Verordnung an, die die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) im Dezember 2021 veröffentlicht hat. Die Leitlinien (ESMA81-393-288) enthalten Ausführungen zur Methodik, zur Aufsichtsfunktion und zum Führen von Aufzeichnungen.

Infolge der COVID-19-Pandemie kam es zeitweise zu illiquiden bzw. volatilen Märkten, auf die Administratoren von Referenzwerten unterschiedlich reagierten. Mit den neuen Leitlinien für kritische und signifikante Referenzwerte bzw. der Änderung der Leitlinien zu nicht-signifikanten Referenzwerten (ESMA70-145-1008) schafft die ESMA einen Rahmen für Administratoren und Aufsichtsbehörden, um europaweit einheitlicher mit solchen außerordentlichen Marktsituationen umzugehen.

Insbesondere sollen Administratoren von Referenzwerten darlegen, unter welchen Kriterien sie außergewöhnliche Umstände annehmen und wie in solchen Fällen die betreffenden Referenzwerte alternativ berechnet werden. Dabei müssen sie darstellen, in welchem Zeitrahmen die alternative Berechnung angewendet wird und wie sie sich auf den Wert des jeweiligen Referenzwertes potenziell auswirkt. Sollte die Methodik eines kritischen oder nicht-signifikanten Referenzwertes aufgrund von außergewöhnlichen Umständen kurzfristig geändert werden müssen, so fordern die Leitlinien die Einhaltung gewisser Mindeststandards bei der Konsultation der betroffenen Verwender. Über jede Anwendung einer alternativen Methodik zur Berechnung von Referenzwerten müssen Administratoren detaillierte Aufzeichnungen führen.