#menu-item-63 { position: relative; line-height: 1em; display: inline-block; padding-right: 22px; font-size: 14px; padding: 7px 20px 0 20px; margin-right: 22px; background-color: #4d539c; } #menu-item-63 a { color: #fff; }
Seite wählen
BWF Stiftung – Was gibt es Neues im Goldskandal?
von admin

Über 6.000 Anleger hatten in die Goldprodukte der BWF Stiftung in Berlin investiert. Die Stiftung wiederum beauftragte die TMS GmbH mit der Verwaltung der Goldanlagen und sonstigen Geldgeschäfte. Geleitet wurden beide Gesellschaften de facto von einer Person: Gerald S.. Für Vertriebe und Anleger war die Investition in Gold attraktiv, weil eine feste Rendite mit der Sicherheit von körperlich in dem Tresor vorhandenen Gold verbunden war. Das Geschäft wurde jäh durch das Eingreifen der Behörden am 25.02.2015 beendet. Es kam später heraus, dass nicht alle Gelder ordnungsgemäß für den Goldeinkauf verwandt worden waren. Der Goldhändler S. hatte zu Tarnungszwecken viele Goldbarren mit einer dünnen Goldschicht versehen und als echt vorgezeigt. Nicht nur Mitarbeiter der Stiftung, sondern Vertrieb und Kunden waren auf die Tricks hereingefallen, auch die KPMG hatte ein Testat ausgestellt…..

Strafrechtliche Aufarbeitung

Nachdem die vier Haupttäter vom Landgericht Berlin (524 KLs 1/16) wegen Betruges (gewerbsmäßig und bandenmäßig) am 25. Juli 2017 zu hohen Haftstrafen von über 5 Jahren verurteilt worden sind, haben diese Revision zum Bundesgerichtshof erhoben. Diese Revision ist noch nicht entschieden. Der Goldhändler S. befindet sich weiterhin in der Haft in dem Gefängnis Berlin-Moabit, während seine Ehefrau nicht zuletzt wegen des schlechten Gesundheitszustand entlassen worden ist aus der Untersuchungshaft. Der Vorwurf des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz war durch das Landgericht Berlin nicht weiter verfolgt worden. Das ganze Geschehen wurde von dem Landgericht Berlin in über 60 ganztägigen Verhandlungstagen strafrechtlich aufgearbeitet und schriftlich auf über 400 Seiten Urteil gewürdigt. Dabei kam das Landgericht Berlin zu dem Ergebnis, dass die vier verurteilten Täter sich arbeitsteilig zusammen getan hätten, um die Kunden zu betrügen.

Insolvenzen der Gesellschaften

Die Aufarbeitung der Insolvenzen der BWF und der TMS erweist sich als schwierig und langwierig, zumal die Insolvenzverwalter gezwungen sind alle Rechtsfragen rechtsverbindlich zu klären und nicht einfach Rechtspositionen aufzugeben. Die BWF war der Vertragspartner der Kunden, der Verwalter von Gold und Geld war aber die TMS GmbH. Es ist also zu klären, wem welche Eigentumsposition zusteht.

Haftung von Vertrieb und wegen Prospekthaftung

Während teilweise Anleger Rechtsanwälte der Gesellschaft wegen Prospekthaftung in die Haftung nehmen wollen (Landgericht Köln hat eine Haftung abgelehnt, Berufungsentscheidung steht noch aus) verklagen andere Anleger Vertriebsfirmen wie die „Eminence“. So hat das Landgericht (LG) Berlin mit Urteil vom 07.03.2018 diese Berliner Kapitalanlageberatungsfirma zu Schadenersatz im Zusammenhang mit den betrügerischen Gold Sparplänen der Berliner „BWF-Stiftung“ verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass das Geschäftsmodell der BWF Stiftung nicht nur ein schlichter Kaufvertrag über Gold war, sondern vielmehr einen Vertrag über eine Kapitalanlage darstellte. Bei der Beratung zum Abschluss dieses Kapitalanlagenvertrages hat die Berliner Vertriebsfirma „Eminence“ den Anleger nicht über alle wesentlichen Umstände beraten, meinte das Gericht. Das Schadenersatzurteil steht im Widerspruch zu den aufwendigen Erkundigungen, die die Firma „Eminence“ vor Vertriebsstart eingeholt hatte. In dem Strafverfahren sagte der Geschäftsführer der Eminence als Zeuge aus und teilte mit, dass man sowohl einen Inhouse-Juristen als auch Alexander von Stahl als Rechtsanwalt hätten alles geprüft. Auch habe man das Gold gesehen und auf die Bescheinigungen der Wirtschaftsprüfer vertraut.

Röhlke als Anwalt des Anlegers meint: „Das Urteil bewegt sich insoweit in den bekannten Bahnen. Die Kapitalanlage bei der BWF war von Anfang an nicht plausibel, insbesondere die Darstellung der Eigentumslage war fehlerhaft. Das LG Berlin hat aber auch geurteilt, dass die Zusage der Mindestauszahlung von 180 Prozent bei Vertragsablauf nicht realistisch war, da der Goldpreis schwanken kann. In zwei Punkten sticht das von uns erstrittene Urteil des Berliner Landgerichts aber doch aus der bisherigen Aufarbeitung der BWF-Fälle heraus: zum einen hatte sich die Beratungsfirma auf die Aussagen von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten verlassen, um die Plausibilität der Kapitalanlage zu begründen. Dies ließ das LG nicht zu, da die eingereichten Schreiben schlicht keinerlei Auskunft über die Plausibilität der Kapitalanlage ablieferten und insbesondere auch das Schreiben einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nicht die Aussage beinhaltet, ob mit dem Geschäftskonzept des Handelns die zugesagten Renditen erzielt werden konnten.“ Die Bescheinigung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hatte aber genau diese Aussage enthalten. Vermutlich geht das Urteil in die Berufung oder es wird ein Vergleich geschlossen.

Haftung des Haupttäters

Der Jurist Röhlke hat für seinen Anleger auch gegenüber dem Initiator der Kapitalanlage, Herrn Gerald S., ein obsiegendes Urteil vor dem Landgericht Köln erzielt. Ob das Urteil vollstreckt werden kann, bleibt zweifelhaft, da alles dafür spricht, dass dieser vermögenslos ist (bis auf Aktieneigentum bei der Schweizer Aktiengesellschaft des Herrn P., hier soll aber der Insolvenzverwalter bereits Klage erhoben haben).

Gesetzesänderungen in Sicht – nein

Der Gesetzgeber hat den Handel und die Lagerung von Edelmetallen weiterhin nur unter die Aufsicht der Gewerbeordnung gestellt, anstatt durch eine klare Gesetzesänderung des Kreditwesengesetz diese Firmen der Bankenaufsicht zu unterstellen. Daher bleiben immer noch Zweifel, ob die BWF gegen das Kreditwesengesetz verstoßen hat, weil das Verwaltungsgericht Frankfurt Main noch keine Entscheidung gefällt hat.

Effektive Finanzaufsicht?

Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht hatte von dem Geschäften der BWF seit spätestens 2011 gewusst und war trotz dem gesetzgeberischen Instrumentariums über Jahre nicht eingeschritten. Die Behörde hatte erst am 25.02.2015 einen Untersagungsbescheid zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt waren schon über 6.000 Anleger Vertragspartner der BWF geworden. Eine Staatshaftung wegen dieses Unterlassens ist juristisch ausgeschlossen, ob die Bundesanstalt für Finanzdienstleistung heute besser organisiert ist und effektiver arbeitet, ist nicht bekannt.