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Geldbuße gegen Steinhoff International Holdings N.V.
von admin

Die BaFin hat am 4. Juli 2022 Geldbußen in Höhe von 11.290.000 Euro gegen die Steinhoff International Holdings N.V. festgesetzt.

Der Sanktion lagen Verstöße gegen § 114 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Satz 1 WpHG zugrunde.

Die Steinhoff International Holdings N.V. hatte der Öffentlichkeit den Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016/2017 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Zudem hatte die Steinhoff International Holdings N.V. die Veröffentlichung von Stimmrechtsmitteilungen nicht rechtzeitig vorgenommen.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.