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Jaffé soll die Insolvenz bei P & R Container organisieren
von admin

Nun hat also die Münchener Insolvenzkanzlei Jaffé Rechtsanwälte LLP die Aufgabe erhalten, sich um die Anleger und Direktinvestoren der P & R Transport-Container GmbH und der anhängigen Gesellschaften zu kümmern. Diese Meldung ist natürlich auch traurig für die Mitarbeiter der Gesellschaften. Aber in jedem Ende steckt auch ein Anfang, wie es so schön heißt. Hoffen wir einmal, dass das auch hier der Fall ist. Der eingegangene Insolvenzantrag des Unternehmens zeigt leider auch, dass wir mit unserer Einschätzung der berühmten 21-Tage-Frist völlig richtig lagen. Das hilft den Anlegern natürlich auch nicht weiter.

Mit der Insolvenzkanzlei Jaffé aus München hat das zuständige Insolvenzgericht aus unserer Sicht einen sehr guten Griff getan. Der Kanzlei kann man durchaus zutrauen, dass es ihr nicht um eine Zerschlagung des Unternehmens geht, sondern dass sie möglicherweise eine Fortführung der Geschäfte anstrebt. Das wäre natürlich auch im Interesse der Anleger und der Direktinvestmentbesitzer von Containern. Schließlich ist doch wahrscheinlich kaum einer der Investoren in der Lage, sich selber um die Container zu kümmern. Der Insolvenzverwalter wiederum wird die eingehenden Mieten sicherlich auch dafür nutzen, Masse für das bevorstehende Verfahren zu erhalten.

Jaffé wird drastische Schritte gehen müssen, egal ob er über eine Fortführung einzelner Gesellschaften nachdenkt oder aber diese abwickelt. Die Maßnahmen werden auch mit enormen Einbußen für die Anleger verbunden sein, wovon auch Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr aus Bad Salzungen ausgeht. Trotzdem, so Dr. Thomas Pforr, ist jede Lösung, die die Anleger und Containerbesitzer von möglichen Folgekosten verschont, sicherlich eine gute Lösung.

Nun wird es mit Sicherheit schnell unzählige Veröffentlichungen von Anlegerschutzanwälten geben, die natürlich ihr eigenes Rezept haben, wie und von wem der Anleger sein Geld wiedererlangen kann. Bezeichnend dabei, so Rechtsanwalt Daniel Blazek aus Bielefeld, ist dann immer, dass in den Augen der Anlegerschutzanwälte immer der Berater bzw. Vermittler die Schuld hat. Dieses Problem sieht auch Rechtsanwalt Nikolaus Sochurek aus München, der sich gemeinsam mit Rechtsanwalt Blazek vor allem um die betroffenen Vermittler kümmern will.

Der Anlegerschutzanwalt braucht immer einen „Feind“, denn den muss er ja dem Anleger dann auch die Person präsentieren, von dem er möglicherweise sein Geld wiederbekommen könnte. Nur wenn ein Anleger „ein Licht am Horizont“ für sein Geld sieht, ist er auch bereit, einem Rechtsanwalt ein teures Mandat zu geben. Damit ist die vordringliche Aufgabe des Anlegerschutzanwaltes für sich erst einmal erledigt, denn er hat damit ein Einkommen gesichert für seine Kanzlei. Ob er dann einen Prozess gewinnt oder verliert gegen einen Vermittler, ist dann für den Anwalt zweitrangig. Sein Geld erhält er in jedem Fall.

Man muss sich als Anleger auch einmal die Frage stellen, wie viele Urteile ein Vermittler finanziell dann überhaupt stemmen kann, wenn er diese vor Gericht verliert? Zum Zeitpunkt des Urteils zu Ihren Gunsten ist der Vermittler dann möglicherweise schon in der Privatinsolvenz. Dann haben Sie „schlechtem Geld, gutes“ hinterhergeworfen.

Trotzdem, sollte ein Gericht natürlich feststellen, dass ein Vermittler wirklich „falsch beraten“ hat, dann muss dieser dafür einstehen. Allerdings muss das im Einzelfall der Richter nicht genauso sehen wie der Anlegerschutzanwalt. Das gesamte Prozessrisiko trägt der Anleger, soweit er nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, die diese Rechtsberatung abdeckt.

Wichtiger ist es aus der Sicht von Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr allerdings, im Moment ein vernünftiges Krisenmanagement aufzubauen, um die Folgekosten für die Anleger in Grenzen zu halten.

Hinterfragen muss man dann sicherlich auch bei der folgenden Aufarbeitung des gesamten Vorganges, warum es Mitte des vorigen Jahres den abrupten Wechsel in so mancher Geschäftsführung der P & R-Gesellschaften gab? Hat der Altgesellschafter und GF damals bereits geahnt, dass das Unternehmen immer mehr in Schieflage gerät? Möglicherweise gerät nun eine Person in den Mittelpunkt gerät, die über lange Monate versucht hat, „die Karre noch aus dem Dreck zu ziehen“.

Zu Ende geht aber auch eine Unternehmensgeschichte auf dem deutschen Containermarkt, die nach Meinung des Unternehmens selber eine einzigartige Erfolgsgeschichte war und das seit über 40 Jahren: „Kein Unternehmen mit vergleichbarem Erfahrungshintergrund, einem vergleichbaren Track-Rekord über 40 Jahre, in denen ausnahmslos alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt wurden. Darüber hinaus haben wir eine weiterhin hohe Zahl von rund 50.000 aktiven Anlegern, deren Anlageentscheidung nicht zuletzt von dieser Expertise und Markterfahrung getrieben ist. Auf Produktebene – aber innerhalb der Assetklasse bleibend – haben wir mit exklusiven Private Placements ein Zusatzprodukt mit dreijähriger Laufzeit und einer Mindesteinlage von 200.000 Euro auf dem Markt, das sich inzwischen fest etabliert hat.“

So konnte man es in einem Interview mit Martin Ebben noch im vorigen Jahr lesen.

Im Klaren muss man sich aber auch darüber sein, dass diese Insolvenz des Unternehmens P & R sicherlich dramatische Folgen haben wird für die gesamte deutsche Containerbranche. Das hat die SOLVIUM CAPITAL auch erkannt und vor wenigen Tagen vorsorglich einen Bericht über ihre aktuelle Lage veröffentlicht. Nun noch neue Anleger für ein solches Investment gewinnen zu können, dürfte sicherlich eher schwierig bis nahezu unmöglich sein. Je nachdem, wie die Anleger jetzt reagieren, kann es durchaus geschehen, dass weitere Insolvenzen anderer Unternehmen in diesem Markt in den nächsten Monaten drohen.

Politisch wird dieser Vorgang aufgrund seiner Größe dann hoffentlich auch nicht ohne Folgen bleiben. Man muss hier einfach einmal die Frage stellen, ob der Staat nicht mit einer Bürgschaft tätig werden kann. Bei so vielen „faulen Papieren“, für die wir als Steuerzahler haften, fallen die drei Milliarden dann nicht mehr ins Gewicht. Denkbar könnte doch sein, alle Assets in eine Auffanggesellschaft zu überführen. Dafür bekommen die Anleger dann Papiere (Aktien) dieser Gesellschaft, die dann wiederum mit einem Grundkapital ausgestattet werden müsste, um ihre Geschäfte fortzuführen. Wenn jeder der Anleger pro Container da 200 Euro in den Topf geben würde, könnte das eine solide Basis sein. Rechnet man die Assets zusätzlich hinzu, dann wäre die Gesellschaft ganz ordentlich kapitalisiert. Nun, möglicherweise kommt der zuständige Insolvenzverwalter ja auf eine ähnliche Idee.

Erstmalig hat man aber nun auch die Möglichkeit, einmal genau hinter die Kulissen dieser Branche zu schauen und zu erfahren, welche Mieten es dort wirklich im Markt gibt. Endlich wird man erfahren, ob der Begriff der „Schattencontainer“ sich bewahrheitet, das heißt, ob so viele Container vorhanden sind, wie eigentlich vorhanden sein müssten. Eine spannende Zeit besteht uns nun bevor…

P.S.: Die Interessengemeinschaft finden Sie hier.