Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) macht hiermit auf die neue Veröffentlichungsfrist von Directors´ Dealings-Meldungen für Emittenten aufmerksam. Mit der Verordnung (EU) 2019/2115 vom 27. November 2019 wurde unter anderem Artikel 19 Absatz 3 Unterabsatz 1 der MAR wie folgt geändert: „Der Emittent oder Teilnehmer am Markt für Emissionszertifikate veröffentlicht nach Erhalt eine in Absatz 1 genannten Mitteilung die darin enthaltenen Informationen binnen zwei Geschäftstagen“. Diese neue Regelung gilt seit 1. Jänner 2021. Die Frist für die Mitteilung der Führungskräfte sowie in enger Beziehung stehende Personen an die Emittentin und die FMA bleibt mit spätestens drei Geschäftstagen gemäß Artikel 19 Absatz 1 MAR unverändert.
Neue Veröffentlichungsfrist bei Directors‘ Dealings
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