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P & R-Desaster und Interessengemeinschaften
von admin

Sobald es zu solchen Pleiten kommt, gründen sich ganz schnell Interessengemeinschaften. Natürlich befürworten wir derartige Schritte, sofern die IGs auch wirklich im Interesse der Anlegern agieren. Daher raten wir Ihnen – sobald Sie angesichts einer Werbung in die Versuchung geraten, einer IG beizutreten – immer darauf zu achten, wer dahinter steht. Handelt es sich um eine Rechtsanwaltskanzlei, dann dürfte deren Motivation meistens recht klar sein – Mandantenbeschaffung.

Vorsicht ist auch geboten, wenn es sich um Anlegerschutzvereine handelt, die mit „Vertrauensanwälten“ zusammenarbeiten, die natürlich immer nur das Beste für den Anleger wollen – sein Geld! Uns ist nicht klar, warum man Mitglied in einem Anlegerschutzverein werden soll, wenn man lediglich den eigenen Rechtsanwalt zur Wahrung der Rechte benötigt?

Des Weiteren gibt es Interessengemeinschaften, die von Vermittlern ins Leben gerufen werden. Auch wenn diese primär als Hilfe für die Anleger gedacht sind, verfolgen sie doch noch einen sekundären Zweck: Sie sollen den Vermittler, der Ihnen ja hilft, vor Klagen schützen. Aber auch hier gibt es gelegentlich Ausnahmen, denn dem Vermittler ist letztlich bewusst, dass er nicht allumfassend vor jeglicher Inanspruchnahme geschützt sein kann. Irgendein Anleger wird ihn wahrscheinlich trotzdem verklagen…

Wir sind einen anderen Weg gegangen und haben eine Interessengemeinschaft ins Leben gerufen, ohne dass wir dort Einfluss nehmen wollen und können. Natürlich unterstützen wir aber die IG und fördern deren Unabhängigkeit. Dass zur Unterstützung der Arbeit auch ein Rechtsanwalt nötig ist, dürfte klar sein. Dessen Aufgabe besteht aber nicht darin, die Anleger zu vertreten!

Eine unabhängige Interessengemeinschaft kann mit vielen Anwälten Gespräche führen, um so das Beste für die Anleger herauszuholen. Wir sind der Meinung, dass das der richtige Weg ist.