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Schiffsbeteiligungen bei CPO Nordamerika – Verlust droht!
von admin

Anleger sollen die Vermögenswerte in der CPO Nordamerika-Schiffe 2… KG in Form der Schiffe veräußern lassen und über die MPC eingeworbenes Beteiligungskapital weitgehend verlieren.

Viele Anleger sind den Gewinnversprechen der agilen Vermittler von Vertriebsgesellschaften – wie hier der MPC aus Hamburg gefolgt. Gern ließen sie sich überzeugen, dass Schiffe Waren zwischen den Erdteilen zwingend transportieren müssen. Der Umfang sollte mit Stetigkeit steigen. Der Erwerb von Containerschiffen hatte das größte Gewicht. Das bringt doch Rendite? Bis zur Finanzkrise 2008 war das Argument glaubhaft. Danach verminderten sich die Aufträge für Containerschiffe, Spezialschiffe seien an dieser Stelle ausgenommen. Von der in der Überschrift genannten Kommanditgesellschaft wurden fünf Schiffe erworben und anfangs mit Aufträgen ausgestattet. Die Strukturierung von Vermögenswerten endet meist mit der Frage nach den regelmäßig planbaren Kapitalzuflüssen. Diese waren nach der Finanzkrise nicht mehr im erforderten Umfang möglich. Die Bedienung der Annuitäten von finanzierenden Banken und die laufenden Kosten der Schiffe waren nicht mehr möglich.

Anlageberater im Einsatz unter Berücksichtigung dieser aktuellen Vorgaben

Das Grau der Vermögensberater erfreute sich an den Provisionen, die vor Jahren durch die Vermittlung der Beteiligungen entstanden waren. Steuervorteile und Renditen wurden versprochen, doch die Welt bewegte sich anders. Wer mit mehr oder weniger als 100.000 Euro zum Aufbau dieses Schiffsportfolios beigetragen hat, sollte sich überlegen, ob die heute zu hinterfragenden Gegenleistungen den früheren Erwartungen entsprechen. Wenn sich das Grau der unauffälligen Beratung von Anlageberatern in grauen Anzügen präsentiert, sollte geprüft werden, ob sie die Situation damals beurteilen konnten. Seine Dispositionen der Vergangenheit kann der Anleger in der Zukunft prüfen.

Wie die Anleger im Februar dieses Jahres dem Schreiben der Fondsgeschäftsführung entnehmen können, ist die Situation eskaliert. Die verbleibenden Schifffahrtsgesellschaften konnten wegen der schwierigen Marktsituation die vereinbarten Tilgungsleistungen an die finanzierenden Banken nicht mehr erbringen. Deren Zugeständnisse können nicht mehr fortgesetzt werden. Diese sind nicht bereit, die Fondsgesellschaften weiterhin zu stützen. Eine kurzfristige Erholung des Marktsegments der Fondsschiffe ist nicht zu erwarten.

Um eine Insolvenz zu vermeiden, ist die Einholung von Verkaufsbeschlüssen erforderlich. Da die Darlehensverbindlichkeiten die voraussichtlich erzielbaren Erlöse übersteigen werden, sind Verzichtserklärungen der Banken erforderlich. Dies soll im schriftlichen Verfahren erfolgen bzw. erfolgt sein. Der Bogen zur Abstimmung sollte bis zum 16. März 2008 bei der Treuhänderin vorliegen. Ohne Weisung würde sich die Treuhänderin der Stimme enthalten. Diese hätten dann keinen Einfluss auf die Sachentscheidung. Sofern die Gesellschafter einem Verkauf von Schiffen zustimmen, könnte die Insolvenz vermieden werden. Die finanzierende Bank hat ein weiteres „Hilfsangebot“ unterbreitet. Dafür waren vier Schiffe relevant:

Für die Schiffe MS „CPO BALTIMORE“, MS „New York“, MS „CPO NORFOLK“ hat sich die finanzierende Bank bereit erklärt, einen Betrag in Höhe von EUR 200.000 je Schiff zur Auszahlung an die Gesellschafter zu leisten. Auf Ebene der Beteiligungsgesellschaft entspricht dies etwa 0,7% der Kommanditeinlage. Kumuliert mit den bereits für den Verkauf des MS „CPO SAVANNAH“ geflossenen USD 200.000 ergäbe sich eine Gesamt Auszahlung von etwa 0,9 %. Für die das Schiff MS „CPO MIAMI“ finanzierende Nord/LB besteht keine Möglichkeit einer Auszahlung.

Empfehlungen der Initiatoren und Verwalter

Der Beirat und die Treuhandgesellschaft empfehlen den Anlegern, wie die Beteiligungsgesellschaft selbst, dem Vorratsbeschluss über einen Verkauf der Schiffe zuzustimmen. Für die Anleger bleibt die Wahl, ihr gesamtes Kapital – unabhängig von bisher erhaltenen Steuervorteilen und Ausschüttungen – ohne steuerliche Relevanz als Verlust abzuschreiben. Die Beteiligungsgesellschaft beschönigt das Vorgehen als alternativlos, im Sinne des in der Politik gern verwendeten Begriffes. Dort hebt man die Hände, da die finanzierenden Banken keine weiteren Unterstützungen mehr gewähren wollen und können. Eine Rechenschaft über vorherige Verhandlungen wird nicht angeboten. Stundungen sollen keine mehr gewährt werden. Andere Rettungsmaßnahmen sollen nicht zur Verfügung stehen, da die Zeitwerte der Schiffe unter 50% der Bankverbindlichkeiten liegen. Der arglose Anleger fragt sich, wie es zu dieser Relevanz gekommen sein konnte.

Fazit

Die Antwort ist klar: Wirtschaftlich wäre eine Rettung nicht möglich. Nicht nur die Annuitäten können nicht gedeckt werden. Die Chartereinnahmen der Schiffe reichen nicht aus, um die Betriebskosten zu decken. Dies bedeutet, dass ein Angebot der Banken zum weiteren Betrieb der Schiffe bis zum Verkauf die Leistungen von 1% das Kommanditkapitals aufzehren würden. Alles andere ist unglaubwürdig. Die bereits genannte Abschreibung der Investition würde dann nicht mal mehr die genannten 99% betragen. Im Falle einer noch nicht abgeschrieben Insolvenz wäre mit den genannten Ausschüttungen auch nicht mehr zu rechnen.

Die meisten Anleger werden die Beschlussfassung über zwei Seiten ohnehin nicht lesen und dennoch den Verkaufsbeschluss unterschreiben. Ein weiteres Ärgernis für private Investoren in Kommanditgesellschaften, die das Ziel hatten, den Einstand mit Steuervorteilen zu vermindern und zusätzlich noch Ausschüttungen zu ermöglichen! Die Unwissenheit der Anleger dürfte sich mit der der Initiatoren decken. Ihre Interessen mündeten im Streben nach höheren Zinszahlungen – wofür und von wem auch immer. Kapitalanleger sollten diese Erkenntnisse in ihrem Handeln verifizieren. In der Zukunft sollten sie nicht vermeintlich ertragreichen Anlagen nachlaufen, deren Aus- und Rückzahlungen nicht zwingend gesichert sind.