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Steffen Scherer mit seiner „Photovoltaikanlage“ – Ist da etwas faul?
von admin

Darüber werden wir in den nächsten Wochen mehr erfahren, wenn die BaFin und Steffen Scherer sich gegenseitig ausgetauscht haben. Die Meinungen bezüglich der rechtlichen Bewertung der „Photovoltaikanlage“ gehen nämlich wohl erstmal ziemlich auseinander.

Da die BaFin mit seiner Vermögensanlage ein Problem hat, äußerte sich Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen: „Alle Anleger sollten das gesamte Thema nun aufmerksam verfolgen. Der gesamte Sachverhalt kann nämlich auf jenes Investment dann Einfluss haben.“

Wenn nämlich die BaFin zu dem Prüfungsergebnis gelangt, dass für dieses Investment ein von der BaFin-gestattetes Prospekt nötig gewesen wäre, könnte die BaFin Steffen Scherer aufsichtsrechtlich anweisen, die Kapitalanlage gegenüber den Anlegern rückabzuwickeln.