Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Verantwortlichen für die Landingpage cnw-offers.live/top-cryptos-de, die Kunden für die Handelsplattform „Top Cryptos“ werben, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften...