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Verfügung der BaFin gegen die Lions Trading Club Ltd.
von admin

Die BaFin hat der „Lionstradingclub Ltd.“ – der Betreiberin der Internetseite www.lionstradingclub.org –, Manchester, Großbritannien, am 13. März 2018 aufgegeben, ihr Einlagengeschäft einzustellen und abzuwickeln.

Sie wies das Unternehmen an, den Anlegern sämtliche angenommenen Gelder unverzüglich zurückzuzahlen.

Wer in Deutschland gewerbsmäßig oder im kaufmännischen Umfang Bankgeschäfte betreiben will, bedarf nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) zuvor der schriftlichen Erlaubnis der BaFin. Die Lionstradingclub Ltd. nimmt Gelder entgegen und verspricht deren unbedingte Rückzahlung. Damit betreibt sie als Bankgeschäft das Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 KWG. Sie besitzt dafür keine Erlaubnis.

Der Bescheid ist kraft Gesetzes sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Anmerkung der Redaktion:

Wir haben schon vor einigen Monaten vor den Aktivitäten des Unternehmens gewarnt und darüber berichtet, dass das Unternehmen in der Schweiz bereits auf der Warnliste vermerkt ist. Es verwundert eigentlich nur, warum die BaFin in Deutschland so lange gebraucht hat, das ebenfalls zu erkennen. Ob das Unternehmen darauf überhaupt reagiert, steht auf einem anderen Blatt. Bisher haben sie ja auch, trotz des Warnhinweises der Finma aus der Schweiz weitergemacht…

Lions Trading Club ltd.

Phil Steiner

Firmensitz:
Great Ancoats Street 132-134
Suite 33854, Advantage Business Center
M4 6DE Manchester

Kontakt:
support@lionstradingclub.ch
cooming soon

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