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Wie kann man Anleger und Berater vor bzw. bei Pleiten besser schützen?
von admin

Immer wieder haben wir es mit Pleiten im Investmentbereich zu tun, bei denen vor allem Anleger und Berater betroffen sind. Der Emittent hat im Regelfall gut verdient und wenig zu befürchten, denn an den trauen sich dann viele Anlegerschutzanwälte nicht heran, wie wir aus der Vergangenheit wissen. Vielleicht bedarf es daher einer Umstellung des gesamten Systems. Wir haben uns dazu mal Gedanken gemacht und präsentieren Ihnen hier unsere Vorschläge: Vermögensschadenshaftpflicht

Jeder Emittent sollte zukünftig zu jedem Investmentangebot aus seinem Hause dem Berater eine Vermögensschadenshaftpflicht mitliefern. Damit wären nicht nur die Berater geschützt, sondern natürlich auch die Anleger, wenn mit dem Produkt des Emittenten etwas passiert. Gleichzeitig würde eine Versicherung, die die Deckung für das Produkt des Emittenten übernehmen soll, das Risiko natürlich genau prüfen, bevor sie eine Deckungszusage macht. Das würde dann vermutlich eine radikale Reduzierung der Investmentangebote bedeuten, aber gleichbedeutend mit mehr Schutz für Anleger und Berater sein.

Diese Regelung muss auch für ausländische Anbieter gelten, die deutsche Kunden als Zielkunden haben.

Jedes Finanzprodukt bei der BaFin anmelden

Grundsätzlich sollte jeder Emittent verpflichtet werden, sein Finanz-/ Investmentprodukt bei der BaFin anzumelden, verbunden mit der Zahlung einer Gebühr in Höhe von 2.000 Euro. Damit würden die Kosten für die BaFin „neutral“ gestaltet und sie wüsste dann auch, welche Produkte auf dem Markt angeboten werden. Meldet ein Emittent sein Finanz-/ Investmentprodukt nicht an, so darf ein Berater das eben auch nicht verkaufen. Jeder Vermittler wäre verpflichtet, sich in dieser Liste zu informieren, ob das Produkt angemeldet wurde.

Diese Regelung muss natürlich auch für ausländische Anbieter gelten, die Deutsche als Zielkunden haben.

Vermittelt ein Berater ein Finanz-/ Investmentprodukt, das nicht in der Liste ist, so haftet er grundsätzlich für den entstandenen Schaden persönlich gegenüber dem Geschädigten.

Kleinanleger

Hier muss die bestehende Regelung erweitert werden und zwar dahingehend, dass der Anleger nicht mehr als maximal 10% seines Einkommens in ein einzelnes Investment investieren darf. So vermeidet man dann ein „Klumpenrisiko“. Investiert der Anleger sein gesamtes Vermögen in ein Investment, und das geht schief, dann ist sein Vermögen schließlich nicht mehr vorhanden. Ab 200.000 Euro Investment gehe ich davon aus, dass es sich um einen Profianleger handelt, der weiß, was er tut. Eine Regelung angelehnt an das Crowdinvesting wäre sicherlich auch denkbar.

Regulierungsfreie Produkte

Es gibt sie immer noch, die unregulierten Produkte. Insbesondere stechen hier Sparpläne für Gold-Investments ins Auge. Diese Investments sind für den Anleger oft völlig unwirtschaftlich in Bezug Aufwand und Ertrag. Es darf auch bitte zukünftig nicht mehr möglich sein, dass hohe Kosten sofort von der Ersteinzahlung in Abzug gebracht werden.

In Ordnung wäre es, wenn der Kunde auf seine Einzahlungen ein Agio bezahlen würde, aber eben nicht im Voraus, sondern immer in Bezug auf die jeweilige Einzahlung. Davon können die Kosten dann genauso gut abgedeckt werden, nur nun ratierlich. Die Einzahlungen für den Kunden wären dann aber höher. Jedem Kunden muss verpflichtend ein Kostenblatt zur Verfügung gestellt werden (Erhalt vom Kunden zu bestätigen!), worauf alle Kosten aufgeführt sind. Weitere Kosten dürfen nicht in Abzug gebracht werden.

Zu überlegen ist aber, ob nicht der Goldverkauf und der Abschluss solcher Sparverträge über ein BaFin gestattetes Prospekt reguliert werden sollte.

Insgesamt würde das natürlich eine stärkere Regulierung bedeuten. Angesichts der Summen, die hier für die Anleger im Raume stehen, wäre das aus unserer Sicht aber sinnvoller.