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Cum/Cum-Geschäfte – Kredit- und Wertpapierinstitute werden erneut von der BaFin befragt
von admin

Die BaFin hat mit der Unterstützung der Deutschen Bundesbank  heute eine erneute Abfrage gestartet. Dadurch will sie die Folgen aus den Cum/Cum-Geschäften besser einschätzen. Die Abfrage richtet sich an alle deutschen Kreditinstitute und ausgewählte Wertpapierinstitute. Dabei soll sie vor allem den Kreis der betroffenen Institute und die Höhe der finanziellen Belastungen Aufschluss geben.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hatte am 9. Juli 2021 ein Schreiben mit einer geänderten Verwaltungspraxis zur Behandlung steuerlicher Sachverhalte im Zusammenhang mit Cum/Cum-Geschäften veröffentlicht. Es ersetzt das BMF-Schreiben vom Juli 2017, das erstmals klare Kriterien für den Umgang der Finanzverwaltung mit derartigen Geschäften umfasste.

Durch die geänderte Verwaltungsauffassung muss nun die Aufsicht die Folgen für die Institute neu beurteilen.