Zweifellos boomt der Handel mit Photovoltaikanlagen. Die Firma Energiekonzepte Deutschland GmbH in Taucha bei Leipzig bietet Kunden die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen an. Die erste Rechnung muss nach der Lieferung der Photovoltaikmodule gestellt werden, die zweite, wenn die Elektroinstallation fällig ist. So weit, so gut.
In den letzten Monaten häufen sich jedoch die Meldungen, dass trotz des höheren Preises im Vergleich zu anderen Anbietern die Qualität der Photovoltaikanlagen nicht ausreichend ist und die Installation nicht korrekt ausgeführt wurde. Es scheint so, dass das Unternehmen von der Auftragsflut überrant wurde und dann auf schlechtere Komponenten bzw. unqualifiziertes Personal zurückgriff. Die Konsequenzen trägt es nun mit einer gesteigerten medialen Aufmerksamkeit.
Hinzu kommt, so die Dresdner Rechtsanwältin Kerstin Bontschev, die sich der Sache angenommen hat, dass die entsprechenden Vertragsbedingungen teilweise den Regelungen des BGB widersprechen dürften. Die Bestimmung über die Teilabnahme könnte ebenfalls ungültig sein, weil sie nicht transparent ist. Es hat den Anschein, dass die Schlussrechnung bereits gestellt wurde, ohne dass die Leistungen vollständig erbracht worden sind. Daher habe die geschädigte Partei hier eventuell die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten.
Falls Sie auch davon betroffen sein sollten, steht Ihnen die Kanzlei Bontschev in Dresden gerne zur Verfügung. Frau Bontschev ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie für Steuerrecht und setzt sich seit über 20 Jahren für die Interessen von Anlegern und Investoren ein.