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Er­mitt­lun­gen ge­gen Men­schen­händ­ler nehmen zu
von admin

Im vergangenen Jahr haben Polizei und Zoll vermehrt Ermittlungen zu Menschenhandel und Ausbeutung durchgeführt. Im Jahr 2021 wurden 510 Fälle abgeschlossen, was einem Anstieg von 9,7 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das geht aus dem heute vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichten „Bundesbericht zur Lage des Menschenhandels und der Menschenausbeutung“ hervor.

Die polizeiliche Tätigkeit konzentrierte sich hauptsächlich auf die Bekämpfung des Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung: 291 Verfahren wurden in diesem Zusammenhang geführt. (Vorjahr: 291 Verfahren). Bei den Opfern sexueller Ausbeutung handelt es sich zu 92,8 % um Frauen, was gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert ist. Eines von drei Opfern, deren Alter ermittelt werden konnte, war unter 21 Jahre alt.

Die Ausbeutung von Kindern als Opfer hat im Berichtsjahr deutlich zugenommen. Die Zahl der Verfahren stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 237: ein Anstieg um 22,8 %. 220 der Verfahren betrafen die kommerzielle Ausbeutung von Minderjährigen; am häufigsten wurde wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern gegen Bezahlung ermittelt. Das Durchschnittsalter der Opfer lag bei 15 Jahren, das der Verdächtigen bei 37 Jahren.

Die Polizei beobachtet seit langem, dass die Zahl der ausgebeuteten Opfer in Bars, Bordellen und in der Straßenprostitution zurückgeht, dass aber eine Verlagerung hin zur Ausbeutung in der Wohnungsprostitution stattfindet. Dieser Trend setzte sich im Bezugsjahr 2021 fort.

Im Zusammenhang mit dem Straftatbestand „Ausbeutung von Arbeitskräften“ wurden 28 Strafverfolgungen durchgeführt, was einem Anstieg von 27,3 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die Zahl der Opfer stieg um 101,4 % auf 147. Die meisten Opfer wurden im Jahr 2021 im Pflegebereich ausgebeutet (70 Opfer; 47,6 %). Weitere Fälle von Arbeitsausbeutung wurden unter anderem im Baugewerbe, im Gaststättengewerbe und im Reinigungsgewerbe festgestellt.

Der Lagebericht enthält auch Berichte über andere Formen der Ausbeutung. So verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr sechs Fälle von Ausbeutung.

Ausbeutung beim Betteln. In zehn Fällen ging es um Ausbeutung bei der Begehung strafbarer Handlungen. Außerdem gab es zehn Fälle von Zwangsverheiratung.

Die am Menschenhandel und an der Ausbeutung beteiligten Personen sind meist grenzüberschreitend tätig. Eine enge internationale polizeiliche Zusammenarbeit bleibt daher eine unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Bekämpfung von Straftaten im Bereich des Menschenhandels und der Ausbeutung.

Im Bereich des Menschenhandels und der Ausbeutung gilt die Dunkelziffer nach wie vor als hoch. Dieser Bereich der Kriminalität wird überwiegend als Kontrollkriminalität eingestuft. Unterschiedliche Intensitäten der Kontrolle können die Zahl der Fälle stark beeinflussen. Die Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung geben sich oft nicht zu erkennen, weil sie Konsequenzen seitens der Täter oder der Behörden befürchten. Nur in 52,9 % der Fälle zeigt das Opfer die Straftat selbst an. Daher sind proaktive (polizeiliche) Aktivitäten im Bereich der sexuellen Ausbeutung nach wie vor wichtig für die Einleitung von Ermittlungsverfahren.