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BaFin Warnung bezüglich der Handelsplattform „Top Cryptos“

Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Verantwortlichen für die Landingpage cnw-offers.live/top-cryptos-de, die Kunden für die Handelsplattform „Top Cryptos“ werben, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften...

Infinus steht muss sich wieder vor Gericht stellen

Erneut steht Kapitalanlagebetrug bezüglich der Dresdner Finanzdienstleistungsgruppe Infinus vor Gericht. Nachdem 6Sechs ehemalige Mitarbeiter verurteilet wurden, wurde nach Drei Jahren vom Bundesgerichtshof die Revision angenommen. Der Anwältin wurde nun vom fünften...